Matthias hat geschrieben:Das kommt ganz auf die Gesetzgebung des jeweiligen Landes an. Ich glaube in GB war das Verfüttern von Wirbeltieren generell verboten. Da bleibt einem dann nichts anderes übrig
Und wie immer gilt: Wo kein Ankläger da kein Richter. Mein Wohnzimmer kann ich mit Pandafell tapezieren und auf Elfenbeinmöbeln sitzen, während ich meine Schlangen mit Hyazinthara-Zungen füttern. Solange es niemand weiß...
